Wohnungseigentumsverwaltung:
Unter der Definition Wohnungseigentumsverwaltung sind folgende wichtige Punkte gegenüber der Miethausverwaltung und der Sondereigentumsverwaltung zu berücksichtigen: Bei der Wohneigentumsverwaltung kümmert sich der Hausverwalter nur um das gemeinschaftliche Eigentum.
Zum Gemeinschaftseigentum zählen das Grundstück sowie die Teile, Anlagen oder Einrichtungen des Gebäudes, die nicht Sonder- und Teileigentum oder Eigentum Dritter sind (§ 1 Abs. V WEG). Dazu gehören vor allem die Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind sowie die Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Eigentümer dienen.
Unser Leistungsspektrum:
- Eine individuelle technische und kaufmännische Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz mit festen Ansprechpartnern
- Bestandsaufnahme des Objektes im Zuge der Verwalterübernahme
- Erstellung eines 10-Jahres Investitionsplans
- Erstellen von Checklisten für die technische Betreuung des Objektes
- Kostenmanagement/Optimierung von Kosten und Leistungen
- Ausführliche Erläuterungen und Fotodokumentationen für alle anstehenden größeren Sanierungsarbeiten
- Durchführung der Eigentümerversammlung mit modernsten Equipment
- Turnusgemäße Objektkontrollen
- Klare Anweisungen für den Hausmeister
- Übernahme von Ausschreibung und Bauleitung bei größeren Sanierungsarbeiten gegen eine separate Vergütung