Wohnungseigentumsverwaltung:

Unter der Definition Wohnungseigentumsverwaltung sind folgende wichtige Punkte gegenüber der Miethausverwaltung und der Sondereigentumsverwaltung zu berücksichtigen: Bei der Wohneigentumsverwaltung kümmert sich der Hausverwalter nur um das gemeinschaftliche Eigentum.

Zum Gemeinschaftseigentum zählen das Grundstück sowie die Teile, Anlagen oder Einrichtungen des Gebäudes, die nicht Sonder- und Teileigentum oder Eigentum Dritter sind (§ 1 Abs. V WEG). Dazu gehören vor allem die Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind sowie die Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Eigentümer dienen.

Unser Leistungsspektrum:

  • Eine individuelle technische und kaufmännische Verwaltung nach dem Wohnungs­eigentumsgesetz mit festen Ansprechpartnern
  • Bestandsaufnahme des Objektes im Zuge der Verwalterübernahme
  • Erstellung eines 10-Jahres Investitionsplans
  • Erstellen von Checklisten für die technische Betreuung des Objektes
  • Kostenmanagement/Optimierung von Kosten und Leistungen
  • Ausführliche Erläuterungen und Fotodokumentationen für alle anstehenden größeren Sanierungsarbeiten
  • Durchführung der Eigentümerversammlung mit modernsten Equipment
  • Turnusgemäße Objektkontrollen
  • Klare Anweisungen für den Hausmeister
  • Übernahme von Ausschreibung und Bauleitung bei größeren ­Sanierungsarbeiten gegen eine separate Vergütung

 

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