Mietverwaltung:
Unter der Definition Mietverwaltung sind folgende wichtige Punkte gegenüber der Wohnungseigentumsverwaltung und der Sondereigentumsverwaltung zu berücksichtigen:
Bei der Mietverwaltung kümmert sich der Hausverwalter um die Gesamtheit der Immobilie und ist somit der direkte Ansprechpartner für die Bewohner/Mieter.
Unser Leistungsspektrum:
- Eine individuelle technische und kaufmännische Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz mit festen Ansprechpartnern
- Abnahme und Übergabe des Mietobjektes
- Abschluss von Mietverträgen
- Regelmäßige Überprüfung bezüglich einer Mietanpassung laut den gesetzlichen Vorgaben in Anlehnung an den jeweiligen Mietspiegel
- Kostenmanagement/Optimierung von Kosten und Leistungen
- Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am Mietobjekt
- Zeitnahe Erstellung der Nebenkostenabrechnung (in Abhänigkeit der Jahresabrechnung durch den Hausverwalter)
- Ausweisung und Auskehrung des Überschusses aus der Mieteinnahme
- Übernahme von Ausschreibung und Bauleitung bei größeren Sanierungsarbeiten gegen eine separate Vergütung