Mietverwaltung:

Unter der Definition Mietverwaltung sind folgende wichtige Punkte gegenüber der Wohnungseigentumsverwaltung und der Sondereigentumsverwaltung zu berücksichtigen:
Bei der Mietverwaltung kümmert sich der Hausverwalter um die Gesamtheit der Immobilie und ist somit der direkte Ansprechpartner für die Bewohner/Mieter.

Unser Leistungsspektrum:

  • Eine individuelle technische und kaufmännische Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz mit festen Ansprechpartnern
  • Abnahme und Übergabe des Mietobjektes
  • Abschluss von Mietverträgen
  • Regelmäßige Überprüfung bezüglich einer Mietanpassung laut den gesetzlichen Vorgaben in Anlehnung an den jeweiligen Mietspiegel
  • Kostenmanagement/Optimierung von Kosten und Leistungen
  • Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am Mietobjekt
  • Zeitnahe Erstellung der Nebenkostenabrechnung (in Abhänigkeit der Jahresabrechnung durch den Hausverwalter)
  • Ausweisung und Auskehrung des Überschusses aus der Mieteinnahme
  • Übernahme von Ausschreibung und Bauleitung bei größeren Sanierungsarbeiten gegen eine separate Vergütung

 

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