Sondereigentumsverwaltung:
Unter der Definition Sondereigentumsverwaltung sind folgende wichtige Punkte gegenüber der Miethausverwaltung und der Wohnungseigentumsverwaltung zu berücksichtigen:
Bei der Sondereigentumsverwaltung kümmert sich der Hausverwalter nur um das Sondereigentum im Wohnungsbereich und ist somit der direkte Ansprechpartner für den Bewohner/Mieter. Für Mängel oder Reklamationen am gemeinschaftlichen Eigentum ist der jeweilige Hausverwalter der direkte Ansprechpartner.
Unser Leistungsspektrum:
- Eine individuelle technische und kaufmännische Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz mit festen Ansprechpartnern
- Bestandsaufnahme des Objektes im Zuge der Verwalterübernahme
- Erstellung eines 10-Jahres Investitionsplans
- Erstellen von Checklisten für die technische Betreuung des Objektes
- Kostenmanagement/Optimierung von Kosten und Leistungen
- Jährliche Information bezüglich anstehender Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten des folgenden Jahres
- Ausweisung und Auskehrung des Überschusses aus der Mieteinnahme
- Ausführliche Erläuterungen und Fotodokumentationen für alle anstehenden größeren Sanierungsarbeiten
- Klare Anweisungen für den Hausmeister
- Übernahme von Ausschreibung und Bauleitung bei größeren Sanierungsarbeiten gegen eine separate Vergütung