Sondereigentumsverwaltung:

Unter der Definition Sondereigentumsverwaltung sind folgende wichtige Punkte gegenüber der Miethausverwaltung und der Wohnungseigentumsverwaltung zu berücksichtigen:
Bei der Sondereigentumsverwaltung kümmert sich der Hausverwalter nur um das Sondereigentum im Wohnungsbereich und ist somit der direkte Ansprechpartner für den Bewohner/Mieter. Für Mängel oder Reklamationen am gemeinschaftlichen Eigentum ist der jeweilige Hausverwalter der direkte Ansprechpartner.

Unser Leistungsspektrum:

  • Eine individuelle technische und kaufmännische Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz mit festen Ansprechpartnern
  • Bestandsaufnahme des Objektes im Zuge der Verwalterübernahme
  • Erstellung eines 10-Jahres Investitionsplans
  • Erstellen von Checklisten für die technische Betreuung des Objektes
  • Kostenmanagement/Optimierung von Kosten und Leistungen
  • Jährliche Information bezüglich anstehender Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten des folgenden Jahres
  • Ausweisung und Auskehrung des Überschusses aus der Mieteinnahme
  • Ausführliche Erläuterungen und Fotodokumentationen für alle anstehenden größeren Sanierungsarbeiten
  • Klare Anweisungen für den Hausmeister
  • Übernahme von Ausschreibung und Bauleitung bei größeren Sanierungsarbeiten gegen eine separate Vergütung

 

Zurück zum Anfang